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Kleine Anfrage: Errichtung des Nationalparks Siebengebirge und Stellenbesetzung

Umwelt

Im Jahr 2007 beschloss der Landtag Nordrhein-Westfalens eine weitreichende Forstreform. Diese reduzierte die Anzahl der Forstämter von 35 auf 15 plus des Nationalparkforstamts und die Anzahl der Forstbetriebsbezirke von 358 auf 300. Diese Schritte wurden vom Minister für Umwelt und Naturschutz mit dem Ziel der Haushaltskonsolidierung begründet. Im Zuge dessen kam es zu einer Stellenreduzierung und einer hohen Anzahl von Personalfreistellungen.

Ebenfalls 2007 wurde das Personaleinsatzmanagementgesetz (PEMG NRW) beschlossen, welches durch die Stellenreduzierung frei werdendes Personal in einen „Stellenpool“ versetzt und dort für unterschiedliche anderweitig frei werdende Stellen eingesetzt werden soll.
Im gleichen Jahr entschied sich die Landesregierung, die Errichtung eines Nationalparks Siebengebirge zu unterstützen. Aufgrund der deswegen zwingenden Umstrukturierung des bisher bestehenden Naturparks Siebengebirge, erklärte die Landesregierung, ein neu zu errichtender Zweckverband solle die Trägerschaft für den Nationalpark übernehmen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. In welchem Umfang (wie viele Stellen und wo) wird in den Forstämtern frei werdendes Personal im Sinne des PEMG NRW in der Landesbehörde auf frei werdende Stellen eingesetzt?

2. Durch welche Stellen soll der neu zu errichtende Zweckverband als Träger des Nationalparks Siebengebirge besetzt werden?

3. Welche Qualifikationen hinsichtlich der Verwaltung eines Nationalparks müssen diese Stellen besitzen?

4. Welche dieser Stellen beabsichtigt die Landesregierung über das PEMG NRW zu
besetzen?