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Kleine Anfrage: Finanzierung des geplanten Nationalparks Siebengebirge durch EU-Mittel

Umwelt

Im Jahr 2007 beschloss die Landesregierung, die Errichtung eines Nationalparks Siebengebirge zu unterstützen.
Neben der grundsätzlichen Entscheidung über die Errichtung eines Nationalparks, spielt auch dessen Finanzierung eine wichtige Rolle.
Die Europäische Union unterstützt auf Grundlage der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFHRichtlinie) von den Mitgliedsländern ausgewiesene natürliche Schutzgebiete. Dabei weisen in Deutschland die Bundesländer ihrer Ansicht nach schützenswerte Gebiete aus und melden diese der Bundesregierung. Jene Gebiete können in das dafür bestehende Natura 2000-Schutzsystem aufgenommen werden und sollen dann anhand eines Monitorings dauerhaft gesichert und überwacht werden. Dies ist beim Naturschutzgebiet Siebengebirge der Fall.

Zur Finanzierung der Gebiete können alle öffentlichen Stellen der Mitgliedsländer Anträge stellen, um EU-Fördermittel aus dem LIFE + - Programm (L`Instrument Financier pour l`Environnement: Promouvoir l`Union Soutenable) zu erhalten.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Aus welchen finanziellen Ressourcen sollen Einrichtung, laufende Kosten und Maßnahmen des Nationsparks bestritten werden?

2. Muss die Landesregierung einen erneuten Antrag zur Aufnahme in das Natura 2000-System für einen zu errichtenden Nationalpark Siebengebirge stellen?

3. Sollen auf Grundlage dessen Fördermittel aus dem LIFE + - Förderprogramm beantragt werden?

4. Für welche Aufgaben könnten jene Fördermittel verwandt werden?

5. Welcher Zusammenhang besteht zwischen der Finanzierung des Nationalparks durch die
Landesregierung und einer erhofften Finanzierung durch EU-Gelder?