Suchen

 

Raucherschutzgesetz

Gesundheit

Landtagsabgeordnete Hendricks kritisiert Missbrauch von Raucherclubs

„Wir haben in Nordrhein-Westfalen ein gutes Raucherschutzgesetz.“ Zu dieser Schlussfolgerung kommt die SPD-Landtagsabgeordnete Renate Hendricks, nachdem sie die Antwort des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales auf ihre Kleine Anfrage zum Thema Raucherclubs erhalten hat.

Darin hatte die Sozialdemokratin kritisiert, dass das jetzige Nichtraucherschutzgesetz überaus löchrig sei, weil das Rauchverbot in Gaststätten mit Hilfe so genannter Raucherclubs umgangen werde. So gebe auch Gesundheitsminister Laumann zu, dass eine Reihe von Gaststätten ihre Räume Raucherclubs zur Verfügung stelle, deren ausschließlicher Zweck der gemeinsame Konsum von Tabakwaren sei. Dies ist erlaubt – allerdings unter bestimmten Bedingungen.

Ob diese Voraussetzungen jedoch in Bonn überall eingehalten werden, bezweifelt Hendricks. Oft erhalte ein Interessent die Mitgliedschaft für einen einmaligen Besuch der Gaststätte, ohne Name und Adresse auf dem Mitgliedsformular zu hinterlassen. Andere Gaststätten-Betreiber verlangten von den Gästen lediglich eine mündliche Zusage an der Tür.

"Ein Raucherclub müsse über die vom Gesetzgeber gefordert Mitgliederstruktur verfügen, die dem Betriebsinhaber bekannt bzw. abrufbar sein muss. Außerdem sind Einlasskontrollen erforderlich, so dass nur Mitglieder des Raucherclubs Zugang erhielten.

Minister Laumann teilte nun mit, es sei nicht bewiesen, dass der Missbrauch der Raucherclubs „gängige Praxis der Betreiber“ sei, wie die Landtagsabgeordnete vermutet. Konkrete Zahlen lägen dazu zurzeit nicht vor, würden aber ermittelt.

Verstöße gegen die gesetzlichen Voraussetzungen zur Gründung von Raucherclubs würden, so der Minister, mit Bußgeldern zwischen 5 und 1000 Euro geahndet.

Nach den vom Bundesverfassungsgericht am 30. Juli dieses Jahres geforderten Auflockerungen in den Nichtraucherschutzgesetzen von Baden-Württemberg und Berlin hat die schwarz-gelbe NRW-Landesregierung auch die Ordnungsbehörden in Bonn gebeten, das Rauchen in Einraumkneipen zu dulden, wenn diese über weniger als 75 Quadratmeter verfügen. Derzeit, so Laumann, bereite das Land „zügig Vorschläge für eine Gesetzesanpassung vor“. Weitere Entscheidungen hinsichtlich der Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes seien noch nicht getroffen.