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Ungereimtheiten im neuen Kinderbildungsgesetz - Mündliche Anfrage von Hendricks im Landtag

Schule und Bildung

Keine Sonderbelastung für UN-Mitarbeiter

Wie bereits gemeldet, wird durch das ab kommenden August geltende Kinderbildungsgesetz (KiBiz) die Unterstützung des Landes für Kindergärten oder -Tagesstätten ausschließlich auf die Kinder beschränkt, die ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben. Damit sind also Kinder ausgeschlossen, deren Eltern z. B. im benachbarten Rheinland-Pfalz ihren Wohnsitz haben, aber in Bonn arbeiten.

Die Bonner Landtagsabgeordnete Renate Hendricks (SPD) hat zu diesem die Stadt Bonn belastenden Sachverhalt im Landtag eine mündliche Anfrage gestellt. Nach Ansicht der Landesregierung stellt diese ausdrücklich gewollte Regelung keine besondere Belastung der grenznahen Gemeinden dar, da jedes betroffene Jugendamt mit den jeweiligen Heimatgemeinden der Kinder außerhalb des Landes jeweils bilaterale Abmachungen über die Kostenübernahme treffen könne.

Hendricks sieht in diesem Vorschlag die Aufforderung zu einem unnötigen Verwaltungsaufwand, den diese Regierung ja angeblich bekämpfen wollte. Zudem wird hier wieder zusätzlicher Aufwand auf die Gemeinden abgewälzt. Hendricks fordert das Land auf, mit den Nachbarländern Rheinland-Pfalz, Hessen und Niedersachsen allgemeine Regelungen für die Kostenübernahme zu treffen, so wie es dem Vernehmen nach mit den Niederlanden und Belgien geplant ist. Die bislang vorgesehene Regelung gehört jedenfalls zu den völlig unbefriedigenden Neuerungen des KiBiz.

Wenn nun freilich die Bonner Grünen eine weitere „neue Überraschung“ im KiBiz gefunden zu haben glauben, so haben sie das Gesetz nicht richtig gelesen. Die Grünen befürchten, dass für die Kinder von UN-Mitarbeitern generell keine Kosten durch das Land übernommen werden, weil sie nicht der Meldepflicht unterliegen. Mit dem Thema soll sich nun sogar der Jugendhilfeausschuss beschäftigen.

Tatsächlich heißt es aber im Gesetz klar und verständlich: „Das Gesetz gilt für Kinder, die in Nordrhein-Westfalen ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben…“ Damit sind, wie von der Stadt Bonn bereits richtiggestellt, die in Bonn oder andernorts in Nordrhein-Westfalen wohnenden Kinder auch der UN-Mitarbeiter erfasst.